Die Türen werden von ein- und ausfahrenden Loks geschlossen und geöffnet. Soll die Oberleitung bis in den Lokschuppen hinein verlegt werden, so ist es zweckmäßig, einen zweiten Fundamentrahmen Art. 45253 einzusetzen, um die erforderliche Fahrdrahthöhe zu erreichen. Der Abstand von Gleismitte zu Gleismitte beträgt 75 mm. Maße: L 32 x B 20,5 x H 11 cm.